Präventionskonzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen

Unsere THW-Jugend baut auf einem fairen, offenen und freundschaftlichen Zusammenleben auf. Das funktioniert natürlich nur, wenn sich unsere Mitglieder darauf verlassen können, bei uns mit viel Spaß und ohne Angst ihre Potenziale entfalten zu können. Deshalb steht für uns das Kindeswohl an oberster Stelle. Aber was bedeutet Kindeswohl genau? Das Thema ist sehr vielschichtig, besagt aber im Grunde, dass das körperliche, seelische und geistige Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen gewährleistet sein muss.

Alle Informationen zum Kindeswohl

Hinweise:

Zum 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, welches eine Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, auch für Ehrenamtliche, vorsieht.

Für bestimmte Tätigkeiten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs (SGB) vorhanden ist.

Bei der Bundesanstalt THW und in der THW-Jugend e.V. ist entsprechend dem § 72a SGB VIII jede Person von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist.

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